DIESE

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

BETREFFEND DIE BEREITSTELLUNG DER „EDUDIP“-ANWENDUNG

SIND BESTANDTEIL DER VEREINBARUNG ZWISCHEN DER EDUDIP GMBH, JÜLICHER STRAßE 306 52070 AACHEN UND DEM IN DER VEREINBARUNG GENANNTEN KUNDEN. DIE EDUDIP GMBH UND DER KUNDE KÖNNEN IM FOLGENDEN EINZELN ALS „PARTEI“ UND GEMEINSAM ALS „PARTEIEN“ BEZEICHNET WERDEN. ALLE IN DIESEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VERWENDETEN BEGRIFFE HABEN DIE IHNEN IN DER NACHSTEHENDEN ÜBERSICHT GEWIESENE BEDEUTUNG.

1. Gegenstand und Anwendungsbereich

1.1 Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten die Bedingungen für die Bereitstellung und Nutzung der edudip-Anwendung und der damit verbundenen Leistungen der edudip GmbH für den Kunden. 

1.2 Anwendungsbereich. Gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung wird die edudip GmbH (a) dem Kunden die edudip-Anwendung zur Durchführung von Webinaren im Umfang des vereinbarten Tarifs zur Verfügung stellen; (b) die Leistungen im Rahmen der vereinbarten Pakete und die vereinbarten Einzelleistungen erbringen, einschließlich geplanter Wartungsarbeiten und Notfall-Wartungsarbeiten; und (c) dem Kunden, vorbehaltlich der Verfügbarkeit, ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht einräumen, die edudip-Anwendung ausschließlich für den Zweck zu nutzen, wobei alle Punkte (a) bis (c) im Folgenden und insbesondere in der Vereinbarung und der Dokumentation näher beschrieben werden. Die edudip GmbH stellt ausschließlich die SaaS-Infrastruktur und die edudip-Anwendung zur Durchführung der Webinare bereit; für Inhalte der Webinare, damit zusammenhängende Dokumente und gespeicherte Daten bleibt der Kunde verantwortlich. Die edudip GmbH kann sich zur Erbringung der Leistungen Dritter bedienen.

1.3 Einzelheiten der Zusammenarbeit. Die Parteien vereinbaren die Einzelheiten ihrer Zusammenarbeit durch die ordnungsgemäße Ausfertigung einer schriftlichen oder auf elektronischem Wege abgeschlossenen Vereinbarung, in der unter anderem die vom Kunden zu zahlende Vergütung, das Datum des Leistungsbeginns und alle anderen Fälligkeitstermine festgelegt sind. Vereinbarungen werden nach Maßgabe des in Ziffer 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Verfahrens abgeschlossen.

1.4 Verträge zwischen Kunden und Webinar-Teilnehmern. Während Kunde und Webinar-Teilnehmer über die edudip-Anwendung direkt miteinander interagieren, ist die edudip GmbH nicht Partei einer vertraglichen Beziehung zwischen dem Kunden und Webinar-Teilnehmern im Hinblick auf die vom Kunden über die edudip-Anwendung angebotenen Webinare. 

1.5 Verbundene Unternehmen des Kunden. Verbundene Unternehmen des Kunden können Leistungen der edudip GmbH nur beziehen, indem sie ihrerseits eine Vereinbarung mit der edudip GmbH abschließen. Hierdurch kommt ein neuer und gesonderter Vertrag zwischen dem verbundenen Unternehmen des Kunden und der edudip GmbH zustande.

2. Abschluss von Vereinbarungen

2.1 Vertragsschluss. Eine Vereinbarung kommt zustande (a) durch beidseitige Unterschrift der Parteien auf einem in Papierform ausgefertigten Vertrag; oder (b) durch die nachfolgend beschriebenen Schritte bei einem Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr: Die Darstellung auf der Webseite der edudip GmbH stellt kein rechtlich bindendes Angebot an den Kunden dar, sondern ist lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots an den Kunden (invitatio ad offerendum). Die Abgabe eines Angebots setzt die Registrierung des Kunden voraus. Nach erfolgreicher Registrierung durch Ausfüllen des Registrierungsformulars kann der Kunde eine kostenlose Testphase für 14 (vierzehn) Tage, die Free Version oder verschiedene kostenpflichtige Tarife auswählen. Erst durch Anklicken des „Jetzt kostenpflichtig buchen“-Buttons im letzten Schritt des Prozesses gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zur Beauftragung der Leistungen ab. Die kostenfreie Testphase endet automatisch und muss nicht gekündigt werden. Außerordentliche Kündigungsrechte bleiben während der Testphase unberührt.

Unmittelbar nach Absenden der Buchung erhält der Kunde eine Empfangsbestätigung, die zugleich die Annahme des Vertragsangebots durch die edudip GmbH darstellt. Der Kunde sollte deshalb regelmäßig auch den SPAM-Ordner seines E-Mail-Postfachs prüfen.

2.2 Kundenprofile. Nach vollständiger Registrierung wird für den Kunden ein Profil angelegt, mit dem er sich auf der edudip-Webseite und in der edudip-Anwendung anmelden kann. Kundenprofile können auch von der edudip GmbH für den Kunden durch das Einpflegen mitgeteilter Daten angelegt werden. Ein Kundenprofil ist Voraussetzung für die Nutzung der edudip-Anwendung.

2.3 Speicherung des Vertragstexts. Die Bestimmungen der Vereinbarung mit Angaben zu den bestellten Leistungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden zwecks dauerhafter Speicherung in schriftlicher Form mit Annahme des Vertragsangebots bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt. Eine weitere Speicherung der Vertragsbestimmungen durch die edudip GmbH für den Kunden erfolgt nicht.

3. Gegenstand der edudip-Anwendung

3.1 Leistungen der edudip GmbH
(1) Tarife, Pakete und Einzelleistungen. Die edudip GmbH bietet die edudip-Anwendung in verschiedenen Tarifen und mit unterschiedlichen Laufzeiten an. Die Tarife unterschieden sich im Umfang bestimmter Funktionen der edudip-Anwendung und sind auf der Webseite und in der Dokumentation der edudip GmbH dargestellt. Während der Vertragslaufzeit sind Wechsel zwischen den Tarifen möglich. Ein Upgrade ist mit sofortiger Wirkung, ein Downgrade jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit, möglich. 

Der Kunde kann weitere Leistungen der edudip GmbH als Einzelleistungen und in Form von Paketen buchen. Durch diese Leistungen wird die edudip-Anwendung angepasst und ergänzt und der Kunde bei der Vorbereitung und Durchführung von Webinaren unterstützt. 

(2) Freemium-Bereich; Beta Versionen. Die edudip GmbH bietet die edudip-Anwendung in einem gegenüber den kostenpflichtigen Tarifen beschränkten Umfang kostenfrei zur Nutzung an (Freemium-Bereich) und ermöglicht es, ohne weitere Kosten weitere noch in der Entwicklung befindliche Funktionalitäten zu nutzen, die im vereinbarten Tarif nicht enthalten sind (Beta-Versionen). Bei den im Freemium-Bereich zur Verfügung gestellten Funktionsbereichen der edudip-Anwendung kann es sich um Beta-Versionen, ggfs. auch um eine veraltete Version der edudip-Anwendung handeln. Die Bereitstellung des Freemium-Bereichs bzw. von Beta-Versionen begründet für Kunden, Nutzer des Freemium-Bereichs und sonstige Interessenten keine Ansprüche auf die Nutzung und Verfügbarkeit des Freemium-Bereichs bzw. Beta-Versionen der edudip-Anwendung. Die edudip GmbH behält sich das Recht vor, den Freemium-Bereich bzw. Beta-Versionen jederzeit für die Nutzung zu verändern und/oder zu sperren. 

(3) Vorbereitung der Webinare. Zur Vorbereitung von Webinaren kann die edudip GmbH – vorbehaltlich der Mitwirkung des Kunden – (a) die Landingpage einrichten und gestalten (b) eine Grundlagenschulung durchführen; (c) einen Technik-Check durchführen; und/oder (d) dem Kunden weitere Unterstützung leisten, jeweils wenn und soweit Leistungen nach den Buchstaben (a) bis (d) zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart sind.

(4) Mitwirkung des Kunden; Nutzungsvoraussetzungen. Der Kunde stellt der edudip GmbH ggfs. alle Informationen und Materialien in dem vereinbarten Format zur Verfügung, die die edudip GmbH benötigt, um die Leistungen zur Vorbereitung der edudip-Anwendung gemäß Ziffer 3.1(3) zu erbringen. Wird als Einzelleistung das Whitelabeling gebucht, stellt der Kunde der edudip GmbH seinen Namen, die für die Darstellung gewünschten Farben und sein Logo in der Form zur Verfügung, wie es den Webinar-Teilnehmern im Webinar-Raum angezeigt werden soll. Die edudip GmbH stellt dem Kunden keine Zugriffssoftware zur Verfügung. Voraussetzung für die Nutzung der edudip-Anwendung sind eine Internet-Verbindung und ein Internetbrowser nach dem aktuellen Stand der Technik.

(5) Rechte an Informationen und Materialien des Kunden. Der Kunde gewährt der edudip GmbH während der Phase der Vorbereitung und für die Laufzeit der Vereinbarung eine nicht-ausschließliche, weltweite, unentgeltliche Lizenz, um: (a) auf die gemäß Ziffer 3.1(4) zur Verfügung gestellten bzw. vom Kunden selbst im Rahmen der Vorbereitung von Webinaren in die edudip-Anwendung hochgeladenen Informationen und Materialien auf der SaaS-Infrastruktur zuzugreifen, diese herunterzuladen und zu speichern; und (b) diese Informationen und Materialien zu vervielfältigen, zu kopieren, zusammenzufassen und anderweitig zu nutzen, um dem Kunden die edudip-Anwendung zur Verfügung zu stellen. 

3.2 Nutzungsrechte des Kunden
Sofern in der Vereinbarung nicht anders angegeben, räumt die edudip GmbH dem Kunden ab dem Datum des Leistungsbeginns, vorbehaltlich der Verfügbarkeit und für die Laufzeit der Vereinbarung ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Recht ein, die edudip-Anwendung und die Inhalte im Vertragsgebiet und ausschließlich für den Zweck zu nutzen. Das dem Kunden gewährte Recht steht unter der Bedingung, dass der Kunde die Bedingungen der Vereinbarung, insbesondere die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Beschränkungen für die Nutzung der edudip-Anwendung einhält. Alle Rechte, die dem Kunden nicht ausdrücklich eingeräumt werden, bleiben der edudip GmbH vorbehalten.

3.3 Rechtliche Verantwortung des Kunden
(1) Anpassung der edudip-Anwendung. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Landingpage des Kunden nach geltendem Recht im Internet als eigener Online-Dienst des Kunden abrufbar sein wird und dass es – unbeschadet der in der Vereinbarung geregelten Gewährleistungen der edudip GmbH – in der alleinigen Verantwortung des Kunden liegt, dafür zu sorgen, dass die Landingpage des Kunden nach geltendem Recht betrieben wird und dass insbesondere alle erforderlichen Informationen für die Webinar-Teilnehmer angezeigt werden. Daher wird der Kunde vor dem Datum des Leistungsbeginns (a) umfassende und aktuelle Informationen über seinen Namen, seine Adresse, seine Rechtsform, seine Vertreter, seine amtliche(n) Registrierung(en) und alle anderen Informationen, die rechtlich erforderlich sind, um den Kunden im Internet zu identifizieren; (b) korrekte und aktuelle Informationen über seine Erreichbarkeit per E-Mail und alternative Kontaktinformationen; sowie (c) umfassende und aktuelle Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten von Webinar-Teilnehmern in der edudip-Anwendung hochladen oder diese Informationen, im Falle einer Vereinbarung nach Ziffer 3.1(3), der edudip GmbH zur Verfügung stellen, damit die edudip GmbH diese in die entsprechenden Bereiche der Landingpage einfügen kann. 

(2) Aktualisierungen von Kundeninformationen. Der Kunde wird bei Änderungen der in Ziffer 3.3(1) beschriebenen Informationen während der Laufzeit diese unverzüglich innerhalb der edudip-Anwendung anpassen oder, im Falle einer Vereinbarung nach Ziffer 3.1(3), die edudip GmbH über alle Änderungen der in Ziffer 3.3(1) beschriebenen Informationen informieren, damit die edudip GmbH die aktualisierten Informationen in die entsprechenden Bereiche der Landingpage einfügen kann.

(3) Haftungsausschluss. Die edudip GmbH haftet nicht, wenn der Kunde den Webinar-Teilnehmern keine korrekten und umfassenden Informationen im Sinne der vorstehenden Ziffern 3.3(1) und 3.3(2) zur Verfügung stellt, es sei denn, ein solches Versäumnis ist darauf zurückzuführen, dass (a) die edudip GmbH es versäumt hat, Informationen des Kunden in die Landingpage zu übertragen; (b) die edudip-Anwendung technisch unzureichend ist, um die Informationen des Kunden in rechtskonformer Weise anzuzeigen; und/oder (c) die edudip GmbH es versäumt hat, dem Kunden die erforderlichen Sachinformationen zur Verfügung zu stellen, um diese korrekten und umfassenden Informationen zu erstellen. Zur Klarstellung: Die edudip GmbH übernimmt keine Gewähr für die rechtliche(n) Bewertung(en) der dem Kunden von der edudip GmbH gemäß Ziffer 3.1(1) zur Verfügung gestellten Vorlagen, und es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, die rechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung der edudip-Anwendung zu prüfen. Die edudip GmbH haftet ferner nicht für etwaige Unterlassungs-, Kostenerstattungs- oder Schadensersatzansprüche, die infolge eines Verstoßes des Kunden gegen seine Verpflichtungen aus Ziffer 3.3(3) gegenüber dem Kunden erhoben werden. 

4. Nutzung und Betrieb der edudip-Anwendung

4.1 API-Schnittstellen
(1) Übertragung von Inhalten. Die edudip-Anwendung kann über eine Schnittstelle (API) in die Systeme des Kunden eingebunden werden. Ist die API nicht bereits Bestandteil des vom Kunden gebuchten Paket, die sie als Einzelleistung gebucht werden.

(2) Haftung der Parteien für Inhalte. Im Verhältnis der Parteien zueinander ist (a) der Kunde für die Korrektheit und Rechtmäßigkeit sämtlicher Inhalte verantwortlich und haftbar, die aus seinen Systemen in die edudip-Anwendung übertragen und dort verfügbar gemacht werden; und (b) die edudip GmbH für die unveränderte Bereitstellung der API verantwortlich und haftbar.

(3) Rechte an Inhalten. Die aus den Systemen des Kunden in die edudip-Anwendung eingebundene Inhalte gelten als vertrauliche Information des Kunden und werden von der edudip GmbH nicht zugänglich gemacht, genutzt oder offengelegt, es sei denn, dies ist ausdrücklich in der Vereinbarung vorgesehen. Der Kunde gewährt der edudip GmbH während der Laufzeit eine nicht-ausschließliche, weltweite, gebührenfreie Lizenz: (a) auf die Inhalte in der edudip-Anwendung zuzugreifen, sie herunterzuladen und zu speichern; und (b) die Inhalte zu vervielfältigen, zu kopieren, zusammenzufassen und anderweitig zu nutzen, um dem Kunden die edudip-Anwendung und die Leistungen zur Verfügung zu stellen. 

(4) Schutz der Inhalte. Die edudip GmbH wird administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen treffen, um die Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der Inhalte zu schützen. Diese Sicherheitsvorkehrungen umfassen unter anderem Maßnahmen zur Verhinderung des unbefugten Zugriffs, der unbefugten Nutzung, der unbefugten Änderung oder der unbefugten Offenlegung von Inhalten. Die edudip GmbH wird auf die Inhalte nur wie in der Vereinbarung beschrieben zugreifen: (a) um die Nutzung der edudip-Anwendung durch den Kunden zu unterstützen und technische Probleme zu verhindern oder zu beheben; oder (b) wie vom Kunden ausdrücklich schriftlich gestattet. Einzelheiten zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Inhalte sind in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung näher geregelt.

4.2 Anpassungen der edudip-Anwendung. Unbeschadet der Nutzungsrechte des Kunden gemäß Ziffer 3.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Gewährleistungszusagen der edudip GmbH behält sich die edudip GmbH das Recht vor, nach eigenem Ermessen Anpassungen an der edudip-Anwendung vorzunehmen, die sie für notwendig oder nützlich hält, um (a) (i) die Qualität oder Funktionalität der edudip-Anwendung zu erhalten oder zu verbessern; (ii) die Wettbewerbsfähigkeit oder den Markt für die edudip-Anwendung zu stärken; oder (iii) die Kosteneffizienz und/oder Leistung der edudip-Anwendung zu verbessern; oder (b) geltende Gesetze einzuhalten. Die edudip GmbH wird den Kunden über die Durchführung solcher Anpassungen rechtzeitig über das auf der Webseite der edudip GmbH aufrufbare Änderungsprotokoll (https://www.edudip.com/changelog/) und ein Popup im Webinar-Raum informieren und den Kunden im Zusammenhang mit solchen Anpassungen angemessen unterstützen, um eine kontinuierliche Nutzung der edudip-Anwendung für den Kunden sicherzustellen. Ziffer 17.2 und 17.3 bleiben im Übrigen unberührt. 

4.3 Leistungen im Rahmen des Betriebs der edudip-Anwendung.
(1) Supportleistungen. Unbeschadet der Gewährleistungsverpflichtungen der edudip GmbH nach der Vereinbarung erbringt die edudip GmbH für den Kunden die in dieser Ziffer 4.3, der Vereinbarung und dem Service Level Agreement (SLA) beschriebenen Supportleistungen für die edudip-Anwendung, einschließlich geplanter Wartungsarbeiten und Notfall-Wartungsarbeiten. Die edudip GmbH wird in diesem Zusammenhang (a) Fehler der edudip-Anwendung innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach deren Auftreten und ggfs. Eingang der Mitteilung des Kunden beseitigen; (b) dem Kunden Verbesserungen oder Updates der edudip-Anwendung zur Verfügung stellen; (c) dem Kunden über eine dedizierte E-Mail-Adresse einen Help Desk während der üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung stellen; sowie (d) den Kunden nach Maßgabe des Service Level Agreements (SLA) im Voraus über geplante Wartungsarbeiten informieren und geplante Wartungsarbeiten so weit wie möglich in Zeiten außerhalb der Hauptnutzungszeiten ihres Kundenstamms planen.

(2) Remote-First-Ansatz. Hinsichtlich der von der edudip GmbH nach der Vereinbarung zu erbringenden Supportleistungen vereinbaren die Parteien einen „Remote-First-Ansatz“, wonach alle diese Leistungen aus der Ferne über die vereinbarten Kommunikationskanäle und Systemzugriffstools, Schnittstellen o.ä. des Kunden erbracht werden und Supportleistungen vor Ort vom Kunden nur in Ausnahmefällen und nur dann angefordert werden, wenn dies im Hinblick auf die Supportleistungen selbst oder andere besondere Umstände erforderlich ist.

4.4 Nutzung der edudip-Anwendung. Der Kunde wird: (a) für alle Aktivitäten sämtlicher Mitarbeitender verantwortlich sein, die unter seinem Profil auf der edudip-Anwendung stattfinden; (b) wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um den unbefugten Zugriff auf sein Profil oder die Nutzung der edudip-Anwendung zu verhindern, und die edudip GmbH unverzüglich über einen solchen unbefugten Zugriff oder eine solche Nutzung informieren; (c) die edudip-Anwendung nur in Übereinstimmung mit der Dokumentation, der Vereinbarung und den anwendbaren Gesetzen und behördlichen Vorschriften nutzen; und (d) der edudip GmbH alle vernünftigerweise verfügbaren Informationen zur Verfügung stellen, wenn der Kunde eine Nichtkonformität der edudip-Anwendung feststellt, damit die edudip GmbH diese Nichtkonformität diagnostizieren und beheben kann. 

4.5 Beschränkungen der Nutzung; Nutzungsverbote. Der Kunde ist nicht berechtigt und wird es unterlassen: (a) die edudip-Anwendung außerhalb der Bereitstellung an Webinar-Teilnehmer für die Zwecke der Durchführung von Webinaren zu lizenzieren, unterzulizenzieren, zu verkaufen, zu übertragen, abzutreten, zu vertreiben oder anderweitig kommerziell zu nutzen oder Dritten (einschließlich verbundener Unternehmen des Kunden) zur Verfügung zu stellen, sofern dies nicht ausdrücklich in der Vereinbarung gestattet ist; (b) die edudip-Anwendung zu verändern oder davon abgeleitete Werke zu erstellen oder anderweitig die geistigen Eigentumsrechte der edudip GmbH an der edudip-Anwendung zu verletzen; (c) Bestandteile der edudip-Anwendung, mit Ausnahme der Inhalte, herunterzuladen oder anderweitig zu kopieren, um sie außerhalb der edudip-Anwendung zu vervielfältigen; (d) die edudip-Anwendung zurückzuentwickeln oder darauf zuzugreifen, um: (i) ein konkurrierendes Produkt oder eine konkurrierende Dienstleistung zu erstellen; (ii) ein Produkt zu erstellen, das ähnliche Ideen, Merkmale, Funktionen oder Grafiken wie die edudip-Anwendung verwendet; oder (iii) Ideen, Merkmale, Funktionen oder Grafiken der edudip-Anwendung zu kopieren; (e) rechtsverletzendes, obszönes, bedrohliches, verleumderisches oder anderweitig ungesetzliches oder unerlaubtes Material an die edudip-Anwendung zu senden oder darin zu speichern; (f) Material, das Viren, Würmer, Trojaner, Spam oder andere schädliche Computercodes, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme enthält, an die edudip-Anwendung zu senden oder darin zu speichern; (g) die Integrität oder Leistungsfähigkeit der edudip-Anwendung zu beeinträchtigen oder zu stören, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Durchführung von Denial-of-Service-Attacken und/oder (h) die edudip-Anwendung unter Verletzung von geltendem Recht, insbesondere von Datenschutzgesetzen, zu nutzen. 

4.6 Freistellung; Sperrung. Der Kunde wird die edudip GmbH von allen Kosten, Schäden, Verlusten, Verbindlichkeiten und Ausgaben (einschließlich Anwaltsgebühren und -kosten) freistellen und freihalten, die sich aus (a) einem Anspruch eines Dritten, der behauptet, dass die Inhalte des Kunden dessen geistige Eigentumsrechte verletzen; oder (b) einer Verletzung von Gesetzen und/oder Vorschriften, insbesondere von Datenschutzgesetzen und Gesetzen zur Exportkontrolle; oder (c) einem Verstoß des Kunden gegen die Bestimmungen der vorstehenden Ziffern 4.1(2)(a), 4.4 und 4.5 ergeben. Darüber hinaus behält sich die edudip GmbH in einem solchen Fall das Recht vor, den Zugang des Kunden zur edudip-Anwendung zu sperren, wenn und soweit dies zur Wahrung eigener oder berechtigter Interessen Dritter erforderlich ist. Die der edudip GmbH nach dieser Ziffer 4.6 eingeräumten Rechte und Rechtsbehelfe gelten nur, wenn der Kunde mindestens fahrlässig gehandelt hat. Im Falle einer Freistellungsverpflichtung nach dieser Ziffer 4.6 wird die edudip GmbH: (a) den Kunden unverzüglich schriftlich von einem solchen Anspruch benachrichtigen; (b) dem Kunden die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs überlassen; und (c) dem Kunden auf dessen Kosten alle verfügbaren Informationen und angemessene Unterstützung zur Verfügung stellen.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde unterstützt die edudip GmbH, wie in der Vereinbarung oder anderweitig zwischen den Parteien vereinbart, und darüber hinaus, wie von edudip GmbH angemessenerweise verlangt. Die edudip GmbH haftet nicht für die nicht vertragsgemäße Leistung, soweit diese darauf beruht, dass der Kunde die geschuldete Mitwirkung unterlassen hat. Darüber hinaus hat der Kunde der edudip GmbH die Kosten zu erstatten, die der edudip GmbH durch die unterlassene Mitwirkung des Kunden angemessen entstanden sind. Dies gilt jedoch nicht, soweit die edudip GmbH die nachfolgend beschriebenen Schadensminderungsmaßnahmen nicht ergriffen hat. Unterlässt der Kunden die vereinbarten Mitwirkungshandlungen, so wird die edudip GmbH (a) nachweisen, dass sie den Kunden vorab auf die erforderliche Mitwirkungsleistung hingewiesen hat; (b) den Kunden über die unterlassene Mitwirkungs- oder Unterstützungsleistung informieren; und (c) sich in wirtschaftlich zumutbarer Weise bemühen, die Auswirkungen einer solchen Unterlassung durch den Kunden auf die Leistung der edudip GmbH zu vermeiden oder zu mindern. 

6. Zahlungsverpflichtungen

6.1 Zahlungsverpflichtungen. Die Zahlungsverpflichtungen des Kunden sind in der Vereinbarung im Einzelnen festgelegt. Einmalig zu zahlende Beträge werden zu dem in der Vereinbarung genannten Datum, alle vom Kunden zu zahlenden wiederkehrenden Vergütungen jeweils zu Beginn der initialen Vertragslaufzeit bzw. eines Verlängerungszeitraums von der edudip GmbH in Rechnung gestellt. Sonstige als vergütungspflichtig vereinbarten Leistungen werden nach Aufwand zu den jeweils im Zeitpunkt der Beauftragung geltenden allgemeinen Preisen der edudip GmbH erbracht. Als Mehraufwand, gesondert zu vergüten, gelten alle Leistungen der edudip GmbH, die auf nachträglichen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Kunden beruhen. Alle im Vertrag angegebenen Beträge sind Nettobeträge in Euro (EUR).

6.2 Anpassung der Vergütung. Die edudip GmbH kann die Höhe wiederkehrender Vergütungsbestandteile nach Bedarf anpassen, wenn dies unter Berücksichtigung der Entwicklung der Kosten für Löhne und Gehälter sowie für den Einkauf von IT-Leistungen und sonstigen, für die Preisbildung relevanten Faktoren angemessen ist. Die edudip GmbH wird den Kunden über solche Preisanpassungen mit angemessener Frist, mindestens jedoch sechs (6) Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Preisanpassung schriftlich informieren. Preisanpassungen werden gegenüber dem Kunden ungeachtet des mitgeteilten Datums des Inkrafttretens jeweils erst mit Wirkung für die nächste Abrechnungsperiode angewandt. Beträgt die Preiserhöhung mit als 5% gegenüber dem zuletzt abgerechneten Preis, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht gegen die Preiserhöhung zu, dass innerhalb von zwei (2) Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die geplante Preiserhöhung durch schriftliche Erklärung gegenüber der edudip GmbH mit Wirkung auf den Zeitpunkt des Beginns der nächsten Abrechnungsperiode ausgeübt werden kann. 

6.3 Informationen zur Rechnungsstellung. Der Kunde verpflichtet sich, der edudip GmbH vollständige und korrekte Rechnungs- und Kontaktdaten zur Verfügung zu stellen und ggfs. Änderungen an diesen Informationen unverzüglich gegenüber der edudip GmbH anzuzeigen, einschließlich (a) seines Firmennamens; (b) E-Mail; (c) seiner Umsatzsteuer- und Unternehmensregisternummer (unabhängig davon, ob die Umsatzsteuer aufgrund des Reverse-Charge-Verfahrens nicht anwendbar ist); und (d) aller Bestell- oder sonstigen Nummern oder Referenzen, die die edudip GmbH in ihren Rechnungen angeben sollte. Unterlässt der Kunde die Mitteilung gemäß dieser Ziffer 6.3, kann der Kunde einer unter Verwendung der zuletzt mitgeteilten Informationen erstellten Rechnung der edudip GmbH nicht entgegenhalten, dass diese nicht ordnungsgemäß erstellt sei.

6.4 Verspätete Zahlung. Die edudip GmbH behält sich das Recht vor, die Vereinbarung zu kündigen oder den Zugang der Kunden zur edudip-Anwendung zu sperren, wenn eine rückständige Zahlung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Mitteilung des Zahlungsverzuges an den Kunden bei der edudip GmbH eingegangen ist. Der rückständige Betrag ist während des Verzuges in gesetzlicher Höhe zu verzinsen. 

6.5 Aufrechnung. Der Kunde darf gegen Rechnungen der edudip GmbH nur dann aufrechnen, wenn die edudip GmbH schriftlich anerkannt hat, den Betrag zu schulden, oder wenn in einer unbestrittenen gerichtlichen Entscheidung festgestellt worden ist, dass die edudip GmbH diesen Betrag schulde. 

7. IT-Sicherheit

7.1 IT-Sicherheitsvorkehrungen. Die Parteien schützen ihre IT-Systeme, die für die Zusammenarbeit im Rahmen der Vereinbarung genutzt werden, vor IT-Sicherheitsrisiken und -bedrohungen, indem sie angemessene und geeignete Vorkehrungen treffen, die jeweils auf dem Stand der Technik sind, insbesondere mit Antiviren-Systemen und Firewalls. Erhält eine Partei Kenntnis von einem Sicherheitsproblem, das sich negativ auf einen Teil der edudip-Anwendung, der technischen Schnittstellen und/oder die sonstigen IT-Systeme oder Datenbanken der anderen Partei auswirken könnte, informiert sie diese andere Partei unverzüglich schriftlich. In einem solchen Fall kann die edudip GmbH den Zugang des Kunden zu der edudip-Anwendung sperren, bis das Sicherheitsproblem nachweislich behoben ist. 

7.2 Aussetzung bei Verstoß. Die edudip GmbH kann nach eigenem Ermessen und nach entsprechender Benachrichtigung an den Kunden dessen Zugriff auf die edudip-Anwendung auch dann aussetzen, wenn die edudip GmbH berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass der Kunde die in Ziffer 7.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Verpflichtungen nicht erfüllt hat und deshalb die technischen Schnittstellen, die edudip-Anwendung und/oder die sonstigen IT-Systeme oder Datenbanken der edudip GmbH einem Sicherheitsrisiko unterliegen, das die edudip GmbH oder Dritte der begründeten Gefahr für einen wesentlichen oder anhaltenden Schaden aussetzt. In dem außergewöhnlichen Fall, dass die edudip GmbH den Zugriff des Kunden nach Maßgabe des vorstehenden Satzes aussetzt, wird die edudip GmbH wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um die Aussetzung und ihre Auswirkungen soweit als möglich zu beschränken, mit dem Kunden zusammenarbeiten, um die Probleme zu lösen, die zu einer solchen Aussetzung führen, und, soweit dies unter den Umständen angemessen ist, nach Lösung der Angelegenheit unverzüglich den Zugriff auf die edudip-Anwendung wiederherstellen. 

7.3 Freistellung. Der Kunde wird die edudip GmbH und ihre verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeitenden, Anwälte und Vertreter von allen Kosten, Schäden, Verlusten, Verbindlichkeiten und Ausgaben (einschließlich Anwaltsgebühren und -kosten) freistellen und gegen diese verteidigen, die sich aus einer Verletzung der Verpflichtungen des Kunden gemäß Ziffer 7.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben. Die der edudip GmbH nach dieser Ziffer 7.3 eingeräumten Ansprüche bestehen nur, wenn der Kunde mindestens fahrlässig gehandelt hat. Im Falle einer Freistellungsverpflichtung gemäß dieser Ziffer 7.3 wird die edudip GmbH: (a) den Kunden unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch benachrichtigen; (b) dem Kunden die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs überlassen; und (c) dem Kunden auf dessen Kosten alle verfügbaren Informationen und angemessene Unterstützung gewähren.

8. Laufzeit und Kündigung

8.1 Laufzeit; ordentliche Kündigung. Jede Vereinbarung beginnt mit dem Tag des Inkrafttretens und hat, entsprechend dem ausgewählten Tarif, eine initiale Laufzeit von einem (1) Monat, zwölf (12) Monaten oder 24 Monaten. Die Vereinbarung verlängert sich automatisch um den Zeitraum der initialen Laufzeit, wenn nicht eine der Parteien die Vereinbarung durch schriftliche Erklärung gegenüber der jeweils anderen Partei kündigt. Beträgt die Laufzeit der Vereinbarung einen Monat, kann mit einer Frist von sieben (7) Tagen vor Ende der Laufzeit gekündigt werden. Beträgt die Laufzeit zwölf (12) oder 24 Monate, muss mindestens zwei (2) Monate vor dem Ende der jeweils aktuellen Laufzeit schriftlich gekündigt werden. 

8.2 Außerordentliche Kündigung. Außerordentliche Kündigungsrechte der Parteien bleiben unberührt. Außer den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder an anderer Stelle der Vereinbarung ausdrücklich genannten Gründen für eine Kündigung der Vereinbarung durch die edudip GmbH ist die edudip GmbH zur Kündigung der Vereinbarung berechtigt, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus der Vereinbarung nicht nachkommt und (a) den Verstoß trotz Abmahnung der edudip GmbH nicht binnen einer angemessener Frist von wenigstens 14 Tagen abstellt; oder (b) der Verstoß so schwerwiegend ist, dass der edudip GmbH eine Zusammenarbeit mit dem Kunden nicht länger zumutbar ist; oder (c) ein schwerwiegender Vertragsverstoß vorliegt, der seitens des Kunden nicht oder nicht binnen zumutbarer Frist behoben werden kann. Schwerwiegende Vertragsverstöße des Kunden sind insbesondere solche Umstände, bei deren Vorliegen die edudip GmbH zur Sperrung des Zugangs des Kunden zu der edudip-Anwendung berechtigt ist. 

8.3 Folgen der Kündigung. 

(1) Nutzungsrechte und Informationspflichten des Kunden. Wird die Vereinbarung gekündigt, gleich aus welchem Grund, (a) erlöschen sämtliche Rechte des Kunden zur Nutzung der edudip-Anwendung; und (b) ist der Kunde verpflichtet, vorbehaltlich des Satzes 2 dieser Ziffer 8.3(1) den Versuch des Zugriffs auf die edudip-Anwendung einzustellen. Das Recht des Kunden und die Verpflichtung der edudip GmbH, dem Kunden den Zugriff auf die edudip-Anwendung zu ermöglichen, soweit dies für den Kunden erforderlich ist, um eine Kopie aller relevanten Inhalte gemäß Ziffer 8.3(3) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen herunterzuladen, bleibt hiervon unberührt.

(2) Zahlungsverpflichtungen des Kunden. Eine Kündigung der Vereinbarung entbindet den Kunden in keinem Fall von der Verpflichtung zur Zahlung der zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung an die edudip GmbH zu zahlenden Vergütung. 

(3) Löschung oder Aufbewahrung von Inhalten. Unbeschadet der vorstehenden Absätze dieser Ziffer 8 erkennt der Kunde an und erklärt sich damit einverstanden, dass (a) die edudip GmbH nicht berechtigt oder verpflichtet ist, Inhalte länger als dreißig (30) Tage nach Wirksamwerden der Kündigung der Vereinbarung aufzubewahren; (b) es in der alleinigen Verantwortung des Kunden liegt, innerhalb dieser dreißig (30) Tage nach Wirksamwerden der Kündigung der Vereinbarung eine Kopie aller relevanten Inhalte herunterzuladen und sicher zu speichern; (c) die edudip GmbH die in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befindlichen Inhalte nach Ablauf dieser dreißig (30) Tage nach Wirksamwerden der Kündigung der Vereinbarung löschen oder vernichten wird, es sei denn, die edudip GmbH ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen Teil der Inhalte aufzubewahren. In einem solchen Fall, von dem die edudip GmbH den Kunden vor oder zum Zeitpunkt der Kündigung schriftlich unterrichten wird, wird die edudip GmbH diese Inhalte vernichten, sobald die gesetzliche Aufbewahrungspflicht erlischt. Die Bestimmungen der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung über die Rückgabe oder Vernichtung von personenbezogenen Daten des Kunden bleiben unberührt und haben Vorrang vor allen Bestimmungen dieser Ziffer 8.3(3). 

(4) Fortgesetzte Nutzung aggregierter Daten. Von einer Kündigung unberührt bleibt das Recht der edudip GmbH, die auf Grundlage von Nutzungsdaten gewonnenen aggregierten Daten zeitlich unbegrenzt weiter zu nutzen. Um Zweifel auszuschließen, ist die edudip GmbH nicht länger berechtigt, bei Wirksamwerden einer Kündigung der Vereinbarung Daten des Kunden für die in der Vereinbarung festgehaltenen Zwecke zu aggregieren.

9. Gewährleistung

9.1 Gewährleistungszusagen der edudip GmbH
(1) Gewährleistung. Die edudip GmbH gewährleistet bei Nutzung der edudip-Anwendung in Übereinstimmung mit der Dokumentation die Funktionalität der edudip-Anwendung und aller Leistungen gemäß den Festlegungen der Vereinbarung. Die edudip GmbH gewährleistet ferner, dass weder die edudip-Anwendung noch die Leistungen bei vertragsgemäßer Nutzung die Rechte Dritter, einschließlich der geistiger Eigentumsrechte, verletzen oder missbrauchen. 

(2) Beseitigung von Mängeln. Ungeachtet der Ziffer 9.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann die edudip GmbH im Falle von der edudip GmbH zuzurechnenden Mängeln oder Fehlfunktionen den Mangel zunächst dadurch beheben, dass sie Updates freigibt, die den Mangel nicht enthalten, oder die edudip-Anwendung mit einem Patch versieht, um den Mangel zu beheben, oder die jeweiligen Leistungen so zu korrigieren, dass sie nicht mehr mangelhaft sind. 

(3) Rechte des Kunden. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl, die an die edudip GmbH zu zahlende Vergütung mindern oder, sofern der Mangel die vertragsgemäße Nutzung der edudip-Anwendung nicht nur unerheblich beeinträchtigt, die Vereinbarung aus wichtigem Grund kündigen. Die Nacherfüllung gilt jedoch erst dann als fehlgeschlagen, wenn der Kunde der edudip GmbH hinreichend Gelegenheit gegeben hat, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen, ohne dass der fällige Erfolg eingetreten ist. Die Bereitstellung eines Provisoriums zur Umgehung des Mangels („Workaround“) ist bei der Fristberechnung zu berücksichtigen.

9.2 Personal der edudip GmbH
Die edudip GmbH ist für die Leistung ihres Personals (einschließlich der Mitarbeitenden und Unterauftragnehmer) und deren Einhaltung der in der Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen verantwortlich.

9.3 Ansprüche Dritter
(1) Informations- und Mitwirkungspflichten des Kunden. Erhält der Kunde Kenntnis von der Behauptung eines Dritten, dass die Bereitstellung und/oder Nutzung der edudip-Anwendung oder einer Leistung seine oder die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt, so wird der Kunde die edudip GmbH hiervon unverzüglich unterrichten. Die edudip GmbH wird, soweit möglich, auf eigene Kosten die Abwehr der wegen der behaupteten Verletzung geistiger Eigentumsrechte geltend gemachten Ansprüche übernehmen und etwaige Verhandlungen zur Beilegung des Rechtsstreits führen. Der Kunde wird die edudip GmbH dabei im Rahmen des Zumutbaren unterstützen und die Abwehr- und Vergleichsverhandlungen fördern. 

(2) Beseitigung von Rechtsmängeln. Erhält die edudip GmbH aufgrund einer Anzeige des Kunden gemäß Ziffer 9.3(1) oder anderweitig von einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Anspruch, einer Klage, einer Forderung, einem Prozess oder einem Verfahren oder von der Absicht eines Dritten Kenntnis, einen der vorgenannten Ansprüche in Bezug auf eine angebliche Verletzung oder widerrechtliche Aneignung von geistigen Eigentumsrechten dieses Dritten durch die edudip-Anwendung oder die Leistungen zu erheben oder geltend zu machen, kann die edudip GmbH, (a) die edudip-Anwendung oder die Leistungen nach eigenem Ermessen so ändern, dass eine Verletzung oder widerrechtliche Aneignung von geistigen Eigentumsrechten Dritter nicht mehr geltend gemacht werden kann, wobei die edudip GmbH den Kunden im Zusammenhang mit solchen Änderungen angemessen unterstützt, um eine angemessene und fortgesetzte Nutzung der edudip-Anwendung oder der Leistungen sicherzustellen; (b) eine Lizenz für die weitere Nutzung der edudip-Anwendung oder der Leistungen durch den Kunden in Übereinstimmung mit der Vereinbarung erwerben; oder (c) die Vereinbarung, soweit sie von den geistigen Eigentumsrechten Dritter betroffen ist, mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich gegenüber dem Kunden kündigen und die im Voraus gezahlte Vergütung für den betroffenen Teil der edudip-Anwendung oder der Leistungen für die Restlaufzeit erstatten. Die weitergehende Haftung der edudip GmbH für Rechtsmängel bleibt vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 10 der Vereinbarung unberührt.

9.4 Einschränkungen der Gewährleistung
(1) Kommunikationseinrichtungen. Der Kunde erkennt an, dass die edudip GmbH keine Kontrolle über die Übertragung von Daten über Kommunikationseinrichtungen, einschließlich des Internets, hat und dass die Nutzung der edudip-Anwendung Einschränkungen, Verzögerungen und anderen Problemen unterliegen kann, die mit der Nutzung solcher Kommunikationseinrichtungen verbunden sind. Der Kunde erkennt ferner an, dass die tatsächliche Einflussmöglichkeit der edudip GmbH auf die Bereitstellung der SaaS-Infrastruktur begrenzt ist. 

(2) Unsachgemäße Nutzung. Die edudip GmbH haftet nicht, wenn die Nutzung der edudip-Anwendung durch unsachgemäße Installation, Bedienung oder Wartung durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten Dritten; beeinträchtigt wird. Insbesondere ist jegliche Gewährleistung für Beeinträchtigungen ausgeschlossen, die dadurch entstehen, dass die edudip-Anwendung unter Bedingungen eingesetzt wird, die nicht der in der Dokumentation angegebenen Hard- und Softwareumgebung entsprechen. Die edudip GmbH haftet nicht für die Zerstörung, Beschädigung, den Verlust oder das Versagen der Speicherung von Inhalten, die nicht von der edudip GmbH zu vertreten sind oder die auf eine Störung der Datenübertragung oder des Betriebs der edudip-Anwendung durch den Kunden zurückzuführen sind.

10. Haftung

10.1 Allgemeines. Mit Ausnahme der Haftung (a) nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG); (b) wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; (c) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; und/oder (d) bei Verletzung einer Beschaffenheitsgarantie ist die Haftung der edudip GmbH wie folgt beschränkt oder ausgeschlossen.

10.2 Beschränkung der Haftung. Bei Fahrlässigkeit haftet die edudip GmbH mangels ausdrücklicher Vereinbarung einer Haftungshöchstgrenze zwischen den Parteien, sei es im Rahmen der Vereinbarung oder anderweitig, nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung somit die Erreichung des Zwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunden regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung der edudip GmbH auf den nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

10.3 Anrechnung von Vertragsstrafen. Soweit die edudip GmbH dem Kunden nach Maßgabe des Service Level Agreements (SLA) zur Zahlung einer Vertragsstrafe (Pönale) verpflichtet ist, ist die Vertragsstrafe auf einen Schadensersatzanspruch des Kunden wegen derselben Pflichtverletzung der edudip GmbH anzurechnen.

10.4 Keine Haftung ohne Verschulden. Eine verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits am Tag des Inkrafttretens bestanden haben (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel betrifft eine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft oder Beschaffenheit, oder die edudip GmbH hat den Mangel arglistig verschwiegen.

10.5 Haftung während der Testphase; Haftung für den Freemium-Bereich bzw. für Beta-Versionen. Für Mängel während der kostenlosen Testphase (Ziffer 2.1), Mängel an dem Freemium-Bereich bzw. an Beta-Versionen (Ziffer 3.1(2)) sowie für aus der Nutzung des Freemium-Bereichs oder von Beta-Versionen entstehende Ansprüche ist die Haftung der edudip GmbH ausgeschlossen, sofern kein Fall der Ziffer 10.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt oder die edudip GmbH nicht einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

10.6 Höhere Gewalt. Die Parteien haften einander nicht für eine Verzögerung oder Unmöglichkeit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn diese Verzögerung oder Unmöglichkeit auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist. Bei einem solchen Ereignis höherer Gewalt wird die Erfüllungsfrist um die Dauer der Verzögerung oder Unmöglichkeit der Erfüllung verlängert. Jede Partei kann die Vereinbarung kündigen, wenn das Ereignis höherer Gewalt länger als acht (8) Wochen andauert.

10.7 Ausschluss der Haftung. Jede weitere Haftung der edudip GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Alle Haftungsansprüche verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten ab Kenntnis bzw. grob fahrlässiger Unkenntnis der haftungsbegründenden Umstände. 

10.8 Haftung des Personals der edudip GmbH. Soweit die Haftung der edudip GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der verbundenen Unternehmen, gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Beschäftigten, Mitarbeitenden, leitenden Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der edudip GmbH.

11. Eigentum an geistigen Eigentumsrechten

11.1 Geistige Eigentumsrechte der edudip GmbH. Es werden keine gemeinsamen geistigen Eigentumsrechte unter oder in Verbindung mit der Vereinbarung geschaffen. Die edudip GmbH ist Inhaberin aller Rechte, einschließlich aller damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte, an der edudip-Technologie, der edudip-Anwendung und den aggregierten Daten. Dies schließt auch alle Systemleistungsdaten und Prozesse maschinellen Lernens, einschließlich der maschinellen Lernalgorithmen, sowie die Ergebnisse und den Output eines solchen maschinellen Lernens ein. Darüber hinaus erkennt der Kunde an, dass die edudip GmbH die aggregierten Daten für routinemäßige Geschäftszwecke nutzen, kopieren, extrahieren, modifizieren, verteilen, analysieren, zusammenstellen und anzeigen darf, insbesondere für die Entwicklung, Erweiterung, Verbesserung und Unterstützung der Produkte und Dienstleistungen der edudip GmbH, oder soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist, und dass die edudip GmbH Versionen der aggregierten Daten an Dritte innerhalb und außerhalb der edudip-Anwendung weitergeben darf. 

11.2 Produktnamen und Logos. Der Name und das Logo der edudip GmbH sowie die Produktnamen, die mit der edudip-Anwendung verbunden sind, sind oder können Marken der edudip GmbH sein, und dem Kunden wird kein Recht oder eine Lizenz zur Nutzung dieser Marken im Rahmen der Vereinbarung gewährt, soweit nicht ausdrücklich im Rahmen der Vereinbarung Abweichendes bestimmt ist.

11.3 Kundenideen. Sofern zum Zeitpunkt der Bereitstellung von Kundenideen an die edudip GmbH nicht ausdrücklich anders angegeben, stimmt der Kunde mit der Bereitstellung von Kundenideen an die edudip GmbH zu und/oder verpflichtet sich, dass (a) Kundenideen keine vertraulichen oder geschützten Informationen Dritter enthalten; (b) die edudip GmbH in Bezug auf die Kundenideen weder ausdrücklich noch stillschweigend zur Vertraulichkeit verpflichtet ist; und (c) die edudip GmbH möglicherweise etwas Ähnliches wie die Kundenideen bereits in Erwägung zieht oder entwickelt. Der Kunde gewährt der edudip GmbH in Bezug auf die Kundenideen eine unwiderrufliche, nicht-ausschließliche, gebührenfreie, unbefristete, weltweite Lizenz zur Nutzung, Modifizierung, Erstellung abgeleiteter Werke, Veröffentlichung, Verbreitung und Unterlizenzierung von Kundenideen, und der Kunde verzichtet unwiderruflich gegenüber der edudip GmbH und allen Mitarbeitenden der edudip-Anwendung oder anderer Produkte oder Dienstleistungen der edudip GmbH, die solche Kundenideen enthalten, auf jegliche Ansprüche und Behauptungen in Bezug auf Rechte, die in solchen Kundenideen enthalten sind oder sein können, und veranlasst bei den Ideengebern, dass auf diese Rechte verzichtet wird. Ein Anspruch des Kunden auf Umsetzung der von ihm an die edudip GmbH bereitgestellten Kundenideen im Rahmen der edudip-Anwendung besteht nicht; die edudip GmbH bleibt frei darin, ob und innerhalb welcher Zeiträume sie Kundenideen umsetzt. 

12. Vertrauliche Informationen

12.1 Sorgfaltsgrad im Umgang mit vertraulichen Informationen. Die empfangende Partei wendet beim Schutz der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei mindestens die gleiche Sorgfalt an wie beim Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen, jedoch keinesfalls weniger als einen angemessenen Sorgfaltsstandard. 

12.2 Beschränkungen der Nutzung. Die empfangende Partei verpflichtet sich: (a) die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nicht zu verwenden, es sei denn, dies ist im Rahmen der Vereinbarung gestattet; und (b) den Zugang zu den vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei auf ihre Angestellten, Vertreter und Auftragnehmer zu beschränken, die diesen Zugang benötigen, um ihre Aufgaben im Rahmen der Vereinbarung zu erfüllen, und die entweder der empfangenden Partei gegenüber zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder an berufliche Geheimhaltungspflichten gebunden sind, deren Schutz jeweils nicht weniger streng ist als der in der Vereinbarung festgelegte. Keine der Parteien ist aufgrund dieser Ziffer 12 dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, mit denen sie sich in Widerspruch zu den anwendbaren Gesetzen zum Schutz von hinweisgebenden Personen setzen würde. 

12.3 Aggregierte Daten. Ungeachtet anders lautender Bestimmungen der Vereinbarung ist die edudip GmbH berechtigt, Nutzungsdaten zu erheben und zu verwenden, um ihre Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln, zu verbessern, zu unterstützen und zu betreiben. Die edudip GmbH ist nicht berechtigt, Nutzungsdaten, die vertrauliche Informationen des Kunden enthalten, an Dritte weiterzugeben, es sei denn (a) in Übereinstimmung mit dieser Ziffer 12; oder (b) in dem Umfang, in dem die Nutzungsdaten aggregiert und anonymisiert werden, so dass der Kunde und seine Mitarbeitenden nicht identifiziert werden können. 

12.4 Offenlegung aus Rechtsgründen. Die empfangende Partei kann die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei offenlegen, soweit sie gesetzlich dazu gezwungen ist, vorausgesetzt, die empfangende Partei bemüht sich in angemessener Weise, die offenlegende Partei vorab von der erzwungenen Offenlegung in Kenntnis zu setzen und gewährt ihr auf ihre Kosten angemessene Unterstützung, damit die offenlegende Partei die Offenlegung anfechten oder einschränken kann. 

12.5 Fortgeltung. Die Pflichten gemäß diesen Ziffern 12.1 bis 12.5 der Vereinbarung bleiben unabhängig von den Gründen für die Beendigung der Vereinbarung über das Vertragsende hinaus bestehen.

12.6 Vorrang. Um Zweifel auszuschließen, finden die vorstehenden Absätze dieser Ziffer 12 keine Anwendung, wenn die Parteien vor dem Tag des Inkrafttretens eine gegenseitige Vertraulichkeitsvereinbarung abgeschlossen haben oder nach dem Tag des Inkrafttretens eine solche gegenseitige Vertraulichkeitsvereinbarung abschließen.  

12.7 Veröffentlichungen. Keine Partei wird Informationen über die Zusammenarbeit im Rahmen der Vereinbarung veröffentlichen oder den Firmennamen und/oder das Logo der jeweils anderen Partei in ihrer Geschäftskommunikation verwenden, es sei denn, (a) die andere Partei hat sich zuvor schriftlich damit einverstanden erklärt; oder (b) dies ist nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich gestattet. Die edudip GmbH darf den Firmennamen des Kunden und die nach Maßgabe von Ziffer 2.1(1) zur Verfügung gestellten Logos (a) im Rahmen der Werbung für die edudip-Anwendung; und (b) für Referenzzwecke gegenüber anderen Kunden, Finanzierungspartnern und sonstigen Dritten verwenden, sofern der Kunde diese Gestattung nicht ausdrücklich widerruft.

13. Meldung rechtswidriger Inhalte

13.1 Elektronische Meldung. Die edudip GmbH hat ein Verfahren zur rein elektronischen Meldung von als rechtswidrig erkannten, in der edudip-Anwendung abrufbaren Informationen zu ermöglichen. Dieses Verfahren steht auch dem Kunden offen. Meldungen sind per E-Mail an meldung@edudip.com zu richten. Jede Meldung des Kunden muss (a) eine hinreichend begründete Erläuterung dazu enthalten, warum der Kunde die fraglichen Informationen als rechtswidrig erachtet; (b) eine eindeutige Angabe des genauen elektronischen Speicherorts dieser Informationen oder, soweit erforderlich, weitere, hinsichtlich der Art der Inhalte und der konkreten Art der edudip-Anwendung zweckdienliche Angaben zur Ermittlung der rechtswidrigen Inhalte enthalten; (c) den Namen und die E-Mail-Adresse der meldenden Person oder Einrichtung enthalten, es sei denn, es handelt sich um Informationen, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie eine in den Artikeln 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU genannte Straftat betreffen; sowie (d) eine Erklärung darüber enthalten, dass die meldende Person oder Einrichtung in gutem Glauben davon überzeugt ist, dass die in der Meldung enthaltenen Angaben und Anführungen richtig und vollständig sind.

13.2 Empfangsbestätigung. Nach Erhalt einer Meldung im Sinne der Ziffer 13.1 wird die edudip GmbH der meldenden Person unverzüglich eine Empfangsbestätigung betreffend ihre Meldung an die angegebene elektronische Kontaktadresse senden. 

13.3 Bearbeitung und weitere Information. Die edudip GmbH wird alle Meldungen nach Maßgabe der Ziffer 13.1 bearbeiten und zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv über die gemeldeten Informationen entscheiden. Wenn die edudip GmbH zu dieser Bearbeitung oder Entscheidungsfindung automatisierte Mittel einsetzen sollte, erfolgt eine entsprechende Information im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Meldekanals nach Ziffer 13.1. Die edudip GmbH stellt der betreffenden Peron unverzüglich ihre Entscheidung in Bezug auf die gemeldeten Informationen mit und weist dabei auf die möglichen Rechtsbehelfe gegen diese Entscheidung hin.

13.4 Verdacht auf Straftaten. Bei einem Verdacht auf Straftaten ist die edudip GmbH nach Maßgabe von Art. 18 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digitale-Dienste-Gesetz) dazu verpflichtet, die zuständigen Strafverfolgungs- bzw. Justizbehörden hiervon in Kenntnis zu setzen.

14. Verarbeitung von personenbezogenen Daten

14.1 Begrifflichkeiten. Für die Zwecke dieser Ziffer 14 haben die Begriffe „Verantwortlicher“, „Auftragsverarbeiter“ und „Verarbeitung“ die Bedeutung, die ihnen in den geltenden Datenschutzgesetzen zukommt. 

14.2 Datenverarbeitung durch die Parteien. Die Parteien erkennen an, dass sie zum Zwecke des Abschlusses und der Durchführung der Vereinbarung verpflichtet sein können, personenbezogene Daten der jeweils anderen Partei, ihrer Vertreter, Mitarbeiter oder Beauftragten zu verarbeiten. Die Parteien werden in einem solchen Fall stets die ihnen nach den geltenden Datenschutzgesetzen auferlegten Pflichten beachten. Der Kunde wird insbesondere jedem Webinar-Teilnehmer umfassenden Datenschutzhinweis zur Verfügung stellen, der in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen erstellt wird. Ziffer 3.3 bleibt hiervon unberührt. 

14.3 Datenverarbeitung im Auftrag des Kunden. Soweit (a) der Kunde einem oder mehreren Mitarbeitenden den Zugang zur edudip-Anwendung gewährt; und/oder (b) soweit der Kunde oder der oder die Mitarbeitende(n) Inhalte über die edudip-Anwendung einstellen, die aus personenbezogenen Daten bestehen oder diese enthalten; und/oder (c) soweit der Kunde oder der oder die Mitarbeitende(n) über die edudip-Anwendung mit Webinar-Teilnehmern in Kontakt treten oder Informationen austauschen, verarbeitet die edudip GmbH personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter im Auftrag des Kunden, der der Verantwortliche sein wird. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung festgelegten Pflichten. 

15. Beilegung von Streitigkeiten

15.1 Eskalationsverfahren. Im Falle von Streitigkeiten, die sich aus der Vereinbarung ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen, vereinbaren die Parteien, sich zunächst zu beraten und miteinander zu verhandeln, um in Anerkennung ihrer gegenseitigen Interessen zu versuchen, eine zufriedenstellende gütliche Lösung zu finden. Ungeachtet des Rechts jeder Partei, um einstweiligen Rechtsschutz zu ersuchen, bemühen sich die Parteien um eine gütliche Einigung zumindest für einen Zeitraum von sechzig (60) Tagen nach Auftreten der Streitigkeit, und die Parteien bringen jede Streitigkeit erst nach Ablauf dieses Zeitraums vor das zuständige Gericht. 

15.2 Gerichtsstand. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit der Vereinbarung ergeben und die nicht gütlich beigelegt werden können, sind ausschließlich die Gerichte in Köln, Deutschland, zuständig (Landgericht Köln).

16. Anwendbares Recht

16.1 Anwendbares Recht. Die Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne Berücksichtigung der Bestimmungen zur Rechtswahl oder des Kollisionsrechts einer anderen Rechtsordnung und mit Ausnahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf. 

16.2 Verweise auf gesetzliche Bestimmungen. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften in der Vereinbarung haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in der Vereinbarung nicht abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

17. Änderungen der Vereinbarung

17.1 Änderungen durch Vereinbarung der Parteien. Ungeachtet der Ziffern 17.2 und 17.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarung im Übrigen nur dann wirksam, wenn sie schriftlich zwischen den Parteien vereinbart werden. 

17.2 Von der edudip GmbH vorgenommene Änderungen. Die edudip GmbH behält sich das Recht vor, alle Teile der Vereinbarung nach dem Tag des Inkrafttretens zu ändern. Die edudip GmbH wird den Kunden über jede solche vorgeschlagene Änderung schriftlich unterrichten. Wenn nicht die vorgeschlagene Änderung (a) aufgrund gesetzlicher oder behördlich angeordneter Verpflichtungen notwendig ist, die eine kürzere Umsetzungsfrist erfordern; oder (b) in Ausnahmefällen zur Abwehr einer unvorhergesehenen und unmittelbar drohenden Gefahr erforderlich sind, um die edudip-Anwendung, Kunden oder Webinar-Teilnehmer vor Betrug, Schadsoftware, Spam, Verletzungen des Datenschutzes oder anderen Cybersicherheitsrisiken zu schützen, wird die edudip GmbH den Kunden zumindest 15 Tage vor dem Inkrafttreten der vorgeschlagenen Änderung der Vereinbarung unterrichten. Sind aufgrund der vorgeschlagenen Änderung aufseiten des Kunden technische oder geschäftliche Anpassungen notwendig, die eine längere Vorbereitungszeit erfordern, wird die edudip GmbH die Frist in angemessenem Umfang verlängern. Unbeschadet der nachstehenden Ziffer 17.3 umfasst der Änderungsvorbehalt zugunsten der edudip GmbH keine Änderungen, die den Kunden durch eine erhebliche Störung des vertraglichen Gleichgewichts zwischen den Parteien unangemessen benachteiligen würden. Rückwirkenden Änderungen sind ausgeschlossen, sofern diese nicht in Erfüllung einer gesetzlichen oder behördlich angeordneten Verpflichtung der edudip GmbH erfolgen oder die rückwirkenden Änderungen für den Kunden von Vorteil sind.

17.3 Besonderes Kündigungsrecht des Kunden. Im Falle einer Änderung der Vereinbarung nach Maßgabe von Ziffer 17.2 steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Der Kunde kann dieses Recht bis zum Inkrafttreten der vorgeschlagenen Änderung durch schriftliche Erklärung gegenüber der edudip GmbH ausüben und die Vereinbarung mit Wirkung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorgeschlagenen Änderung kündigen. Der Kunde kann auf sein Sonderkündigungsrecht nach Maßgabe dieser Ziffer 17.3 jederzeit durch entsprechende schriftliche Erklärung gegenüber der edudip GmbH.

18. Sonstige Bestimmungen

18.1 Gegenseitige Zusicherungen und Gewährleistungen. Jede Partei sichert zu und gewährleistet, dass: (a) es sich bei ihr um ein amtlich eingetragenes Unternehmen handelt, das in Übereinstimmung mit allen Bestimmungen des nationalen Rechts am Geschäftssitz dieser Partei gegründet wurde und über eine anerkannte und aktive Rechtspersönlichkeit verfügt, und das befugt ist, die Vereinbarung abzuschließen und zu erfüllen; (b) die Durchführung der Vereinbarung durch alle erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen der Partei ordnungsgemäß genehmigt wurde; (c) die Vereinbarung eine gültige und verbindliche Verpflichtung für sie darstellt, die gemäß ihren Bedingungen durchsetzbar ist; (d) weder sie noch ihre Angestellten oder Beauftragten im Zusammenhang mit der Vereinbarung illegale Bestechungsgelder, Schmiergelder, Zahlungen, Geschenke oder Wertgegenstände angeboten haben oder anbieten werden; und (e) dass sie nicht auf einer anwendbaren Sanktionsliste aufgeführt ist.

18.2 Gesamte Vereinbarung. Die Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und der edudip GmbH dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Verhandlungen, Diskussionen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien bezüglich des Vertragsgegenstandes, gleich ob schriftlich oder mündlich getroffen. Kein Text und keine Informationen, die auf einer Buchung, einem Vordruck oder einem anderen Dokument als dem ordnungsgemäß unterzeichneten bzw. im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrags enthalten sind, ergänzen oder verändern die Bedingungen der Vereinbarung. 

18.3 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleiben alle anderen Bestimmungen der Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

18.4 Verhältnis der Parteien zueinander. Zwischen dem Kunden und der edudip GmbH besteht aus der Zusammenarbeit im Rahmen der Vereinbarung kein Joint Venture, keine Partnerschaft, kein Arbeitsverhältnis und kein Vertretungsverhältnis.      

18.5 Abtretung; Änderung der Kontrolle
(1) Abtretung. Die Vereinbarung und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten dürfen von keiner der Parteien ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei, die nicht unbillig verweigert werden darf, abgetreten werden, sei es kraft Gesetzes oder auf andere Weise. Der Kunde stimmt hiermit einer Abtretung der Vereinbarung und der sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten an ein verbundenes Unternehmen der edudip GmbH zu, unabhängig davon, ob dieses am Tag des Inkrafttretens besteht oder nicht. 

(2) Änderung der Kontrolle. Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei die Vereinbarung in ihrer Gesamtheit ohne Zustimmung der anderen Partei im Zusammenhang mit einer Fusion, einer Übernahme, einer Unternehmensumstrukturierung oder einem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller ihrer Vermögenswerte abtreten. Im Falle einer Abtretung im Sinne des vorstehenden Satzes muss die abtretende Partei die andere Partei schriftlich von der Abtretung in Kenntnis setzen. 

(3) Ungültige Abtretungen. Jede Abtretung, die gegen diese Ziffer 18(5) verstößt, gilt als von Anfang an nichtig. 

(4) Ausnahmen. § 354a des Handelsgesetzbuches (HGB) bleibt unberührt.

18.6 Verzicht. Unterlässt es eine der Parteien, ein Recht oder eine Bestimmung der Vereinbarung durchzusetzen, so gilt dies nicht als Verzicht auf dieses Recht oder diese Bestimmung, es sei denn, die betreffende Partei hat den Verzicht ausdrücklich erklärt.

18.7 Überschriften; erläuternde Hinweise. Die Überschriften in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den einzelnen Regelungen voran- oder zur Seite gestellte erläuternde Hinweise dienen lediglich der Übersichtlichkeit und sind keinesfalls so zu verstehen, dass sie die Bedeutung eines Abschnitts dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschränken, ergänzen, erweitern oder anderweitig verändern.

18.8 Sprache. Die Vereinbarung wird in deutscher Sprache abgefasst. Etwaige Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderer Bestandteile der Vereinbarung dienen allein der leichteren Verständlichkeit. Für die Auslegung der Vereinbarung ist allein die deutsche Sprachfassung maßgeblich.

19. Glossar

„Datenschutzgesetze“ bezeichnet in Bezug auf die EU die Datenschutz-Grundverordnung und die Gesetze der Mitgliedstaaten, die die Datenschutz-Grundverordnung umsetzen, und in Bezug auf jedes andere Land alle anwendbaren Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten und/oder der Privatsphäre;

„Dokumentation“ bezeichnet die Produktbeschreibung der edudip-Anwendung, wie sie dem Kunden in der jeweils aktuellen Fassung zur Verfügung gestellt oder zugänglich gemacht werden, und die die Nutzung und den Betrieb der edudip-Anwendung beschreiben;

„edudip-Anwendung“ bezeichnet die als Software as a Service angebotene Anwendung „edudip“ der edudip GmbH zur Veranstaltung und Buchung von interaktiven Webinaren;

„edudip-Technologie“ bezeichnet die gesamte Technologie der edudip GmbH (einschließlich Software, Algorithmen, Datenaggregationsverfahren, Datenanalysen, Benutzeroberflächen, Geschäftsgeheimnissen, Know-how, Techniken, Designs und sonstigem materiellen oder immateriellen technischen Material oder Informationen), die die edudip GmbH dem Kunden bei der Bereitstellung der edudip-Anwendung zur Verfügung stellt;

„Ereignis höherer Gewalt“ bezeichnet ein Feuer, eine Naturkatastrophe, eine Pandemie oder Epidemie, einen staatlichen Akt, einen Aufruhr, zivile Unruhen oder eine andere Ursache, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der edudip GmbH liegt;

„Gegenseitige Vertraulichkeitsvereinbarung“ bezeichnet eine gesonderte Vereinbarung über die Pflichten der Parteien in Bezug auf die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei;

„Geistige Eigentumsrechte“ bezeichnet Erfindungen, Patentanmeldungen, Patente, Geschmacksmusterrechte, Urheberrechte, Marken, Handelsnamen, Rechte an Domänennamen, Know-how und Rechte an Geschäftsgeheimnissen sowie alle anderen Rechte an geistigem Eigentum, Ableitungen davon und alle Verlängerungen davon sowie andere Formen des Schutzes ähnlicher Art überall auf der Welt;

„Geplante Wartungsarbeiten“ bezeichnet Wartungsarbeiten, mit denen edudip Änderungen, Updates oder Reparaturen an der edudip-Anwendung vornimmt und deren Durchführung zu einem im Voraus bestimmten Termin erfolgt, wie im Service Level Agreement im Einzelnen beschrieben;

„Inhalt“ bezeichnet alle Inhalte, die dem Kunden über die edudip-Anwendung oder das Profil auf der edudip-Webseite übermittelt werden oder die die Kunden in die edudip-Anwendung eingeben, bearbeiten, erstellen, übermitteln oder anderweitig Webinar-Teilnehmern oder der edudip GmbH zur Verfügung gestellt werden;

„Kunde“ bezeichnet die Anbieter von Webinaren, mit denen die edudip GmbH einen Vertrag über die Bereitstellung der edudip-Anwendung geschlossen hat;

„Kundenideen“ bezeichnet alle Vorschläge, Ideen, Verbesserungswünsche, Rückmeldungen, Empfehlungen oder sonstigen Informationen des Kunden in Bezug auf die edudip-Anwendung, unabhängig davon, ob sie der edudip GmbH in schriftlicher oder mündlicher Form oder auf anderem Wege zur Verfügung gestellt werden;

„Laufzeit“ bezeichnet die Laufzeit der Vereinbarung;

„Leistungen“ bezeichnet die von der edudip GmbH für den Kunden nach der Vereinbarung erbrachten Leistungen;

„Notfall-Wartungsarbeiten“ bezeichnet Wartungsarbeiten, die eine Ausfallzeit verursachen oder die Nutzung der edudip-Anwendung durch den Kunden anderweitig verzögern oder unterbrechen können und deren Notwendigkeit der edudip GmbH nicht im Voraus bekannt ist , wie im Service Level Agreement im Einzelnen beschrieben;

„Nutzungsdaten“ bezeichnet Daten über die Nutzung der edudip-Anwendung durch den Kunden sowie Daten betreffend die Nutzung der edudip-Anwendung durch die Webinar-Teilnehmer

„Pakete“ bezeichnet die auf der Webseite der edudip GmbH und in der Dokumentation aufgeführten unterstützenden Leistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Webinaren;

„SaaS-Infrastruktur“ bezeichnet die IT-Infrastruktur, die die edudip GmbH nutzt, um den Kunden die edudip-Anwendung zur Verfügung zu stellen; im Rahmen des Service Level Agreements (SLA) wird dabei zwischen primären und sekundären Service-Komponenten der SaaS-Infrastruktur unterschieden;

„Service Level Agreement (SLA)“ bezeichnet die Bestimmungen betreffend die Verfügbarkeit einschließlich geplanter Wartungsarbeiten und Notfall-Wartungsarbeiten; das Service Level Agreement (SLA) ist Bestandteil der Vereinbarung;

„Tag des Inkrafttretens“ bezeichnet den Tag, an dem die Parteien den Vertrag ordnungsgemäß unterzeichnet oder in elektronischer Form abgeschlossen haben;

„Tarif“ bezeichnet die auf der Webseite und in der Dokumentation aufgeführten, sich in Teilnehmerzahl, weiteren Einzelleistungen und dem Preis unterscheidenden Tarife der edudip-Anwendung, welche den Umfang der Nutzungsmöglichkeit für den Kunden definieren;

„Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet jedes Unternehmen, das eine der Parteien direkt oder indirekt kontrolliert, von ihm kontrolliert wird oder mit ihm unter gemeinsamer Kontrolle steht; „Kontrolle“ im Sinne dieser Definition bedeutet direktes oder indirektes Eigentum oder Kontrolle von mehr als fünfzig Prozent (50 %) der Stimmrechtsanteile einer der Parteien oder das Recht, die Angelegenheiten einer der Parteien zu lenken;

„Vereinbarung“ bezeichnet die Vereinbarung über die Bereitstellung der edudip-Anwendung auf Grundlage eines Vertrages und unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aller sonstigen Bedingungen oder Bestimmungen, die unabhängig von ihrer Bezeichnung oder Form das Vertragsverhältnis zwischen der edudip GmbH und den Kunden regeln;

„Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung“ bezeichnet die zwischen den Parteien zum Tag des Inkrafttretens geschlossene Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten; die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung wird gemäß Art. 28 der DS-GVO abgeschlossen, wenn die Beziehung der Parteien in den Anwendungsbereich der DS-GVO fällt, und ist in Bezug auf jedes andere Land oder jede andere Region in Übereinstimmung mit allen anderen Bestimmungen der geltenden Datenschutzgesetze auszulegen, die die Parteien zum Abschluss einer ähnlichen Vereinbarung verpflichten;

„Verfügbarkeit“ bezeichnet, je nach Kontext, die Verfügbarkeit der edudip-Anwendung in Form der SaaS-Infrastruktur bzw. der API-Schnittstellen, wie im Service Level Agreement im Einzelnen beschrieben;

„Vertragsgebiet“ bezeichnet ein bestimmtes Gebiet, einen bestimmten Ort, einen Standort oder eine Niederlassung des Kunden, auf den/die die Rechte des Kunden zur Nutzung der edudip-Anwendung gemäß der Dokumentation beschränkt sein können; zur Klarstellung: Auch wenn in der Dokumentation kein Vertragsgebiet ausdrücklich genannt wird, umfasst das Vertragsgebiet niemals ein Land oder eine Region, das/die auf einer Embargoliste der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäischen Union steht, und der Kunde darf die edudip-Anwendung niemals dort nutzen

„Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen, die von einer Partei (der „offenlegenden Partei“) der anderen Partei (der „empfangenden Partei“) in irgendeiner Form offengelegt werden und die als vertraulich bezeichnet werden oder die angesichts ihrer Art und der Umstände der Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden sollten.; zu den vertraulichen Informationen gehören unter anderem die edudip-Technologie, die Dokumentation, die Preisgestaltung der edudip GmbH und die Bedingungen der Vereinbarung. Ungeachtet des Vorstehenden umfassen die vertraulichen Informationen keine Informationen, die: (i) der Öffentlichkeit allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei eine Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei verletzt hat; (ii) der empfangenden Partei vor ihrer Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt waren; (iii) von einem Dritten ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit erhalten wurden; oder (iv) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, ohne dass sie die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei verwendet hat;

„Webinar“ bezeichnet, die in der edudip-Anwendung durchgeführten interaktiven Videokonferenzen der Kunden;

„Webinar-Teilnehmer“ bezeichnet die Teilnehmer der von den Kunden durchgeführten Webinare.

 

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