Akademie von Bernd Schulte
Rentenversicherungspflicht für Coaching und verwandte Tätigkeiten
In Finanzen, Steuern > Sonstiges
- Ort: Live Online-Seminar
- Datum: auf Anfrage
- Sprache: Deutsch
- Ist mein Computer geeignet?
Galten Coaches wie andere Selbständige jahrelang als sozialversicherungsfrei, so hat sich dies definitiv geändert. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) betrachtet Coaching heute als eine grundsätzlich versicherungspflichtige Tätigkeit. Nach den Kriterien der DRV müssen alle, die "Hilfe zur Selbsthilfe" anbieten, mit einer entsprechenden Einstufung rechnen. D.h., es droht ein erheblicher Einkommensverlust: 18,9% der Einkünfte sind jährlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Oder anders gesagt: Bei Einkünften aus rentenversicherungspflichtiger Tätigkeit in Höhe von 20.000,00 € p.a. liegt der Rentenbeitrag im Jahr 2013 bei 3.780,00 €.
Ob das Thema Sie betrifft und welche Handlungsmöglichkeiten Sie haben, das erfahren Sie im Webinar.
Folgende Themen werden im Webinar behandelt:
1. Gelte ich nach den Kriterien der DRV als rentenversicherungspflichtig?
2. Wie unterscheidet die DRV zwischen Coaching und (Unternehmens-)Beratung?
3. Welche Nachforderungen können auf mich zu kommen?
4. Wie kann ich mich in Zukunft schützen?
Damit ich auf Ihre persönlichen Fragen ausführlich eingehen kann, ist eine Diskussionszeit eingeplant.