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Hygieneschulung Folgebelehrung nach §42 IFSG
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- Ort: Live Online-Seminar
- Datum: auf Anfrage
- Sprache: Deutsch
- Ist mein Computer geeignet?
Alle 2 Jahre muss die Hygieneschulung nach §42/43 des IFSG aufgefrischt werden! Sie erhalten die Bescheinigung nach Absolvierung dieser Schulung vom Sachverständigenbüro für Produkt- und Betriebshygiene Klaus Steudner