Die Reisekostenabrechnung für Selbständige
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Viele Selbständige berücksichtigen ihre geschäftlichen Reisen und Fahrten nicht in ihrer Gewinnermittlung. Damit verschenken sie viel Geld. Denn auch als Inhaber, Freiberufler oder Handwerker können Sie Reisekosten, die im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit entstehen, als steuermindernde Betriebsausgaben geltend machen. Dazu gehören Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten. Doch es erfordert schon ein wenig Sachkenntnis, damit es nicht zu Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt kommt.