Entlassmanagement Krankenhaus: Wirtschaftlichkeitsgebot
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Auf das Wirtschaftlichkeitsgebot bei Verordnungen durch das Krankenhaus, darauf achten die Kostenträger besonders gerne. Das Ziel des Entlassungsmanagement ist die Sicherstellung einer lückenlosen sektoren-übergreifenden Versorgung. Dazu gehört auch die Verordnungen von Medikamenten und ambulanten Leistungen, um die Anschlussversorgung des Patienten zu gewährleisten. Da der Krankenhausarzt wie der Vertragsarzt verordnet, gilt auch hier das Wirtschaftlichkeitsgebot für alle Einrichtungen, die mit involviert sind.
Die Themen:
Was heißt Wirtschaftlichkeitsgebot überhaupt? Welche Folgen kann das für die Einrichtung haben?
Wirtschaftlichkeitsgebot: Was versteht das Sozialgesetzbuch darunter? Was ist mit den Grundsätzen ausreichend zweckmäßig notwendig gemeint?
Welche Folgen können fehlerhafte Verordnungen haben?
Welche Leistungen fallen unter die Wirtschaftlichkeitsprüfung nach den Vorstellungen des GKV-Spitzenverbandes?
Apotheken dürfen Korrekturen vornehmen am Rezept, aber eben nicht alles! Was darf der Apotheker korrigieren?