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Folgebelehrung nach §43 IFSG
In Gesundheit, Medizin > Gesundheitsförderung
- Ort: Live Online-Seminar
- Datum: auf Anfrage
- Sprache: Deutsch
- Ist mein Computer geeignet?
Die Belehrung erfolgt mündlich und schriftlich. Ziel ist es, Beschäftigte in der Lebensmittelverarbeitung über die genannten Infektionskrankheiten, ihr Auftreten und charakteristischen Symptome zu informieren, so dass der/die Belehrte in der Lage ist, diese Krankheiten zu erkennen und zu melden.
Mitarbeiter, die länger als zwei Jahre Umgang mit Lebensmitteln haben, sind verpflichtet, alle 2 Jahre eine Folgebelehrung nach § 43 IFSG zu absolvieren.