Akademie von Sylvia Reykowski
Psychische Gefährdungsbeurteilungen erstellen - Burnout vorbeugen
In Beruf, Karriere > Personalführung
- Ort: Live Online-Seminar
- Datum: auf Anfrage
- Sprache: Deutsch
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Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1 bzw. GUV-V A1) sind alle Arbeitgeber - unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. § 5 ArbSchG regelt die Pflicht des Arbeitgebers zur Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen und konkretisiert mögliche Gefahrenursachen und Gegenstände der Gefährdungsbeurteilung. § 6 verpflichtet Arbeitgeber, das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung zu dokumentieren. Der Arbeitgeber kann die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen oder andere fachkundige Personen, z. B. Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte, damit beauftragen, wobei die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der Ergebnisse beim Arbeitgeber verbleibt.
So ist der Gesetzestext. In der Praxis ist es nach wie vor für viele Unternehmen schwierig, Gefährdungsbeurteilungen über psychische Belastungen zu erstellen.
In diesem Webinar erhalten Sie einen Einblick, welche Vorbehalte bei Mitarbeitern und Führungskräften bestehen, wie Sie diese Hürden angehen können und worauf Sie bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen über psychische Belastungen achten sollten.
Das Webinar ist kostenfrei.