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Folgebelehrung nach §43 IFSG
In Beruf, Karriere > Altersvorsorge
- Ort: Live Online-Seminar
- Datum: auf Anfrage
- Sprache: Deutsch
- Ist mein Computer geeignet?
Die Belehrung erfolgt mündlich und schriftlich. Ziel ist es, die Beschäftigten über die genannten Infektionskrankheiten, ihr Auftreten und charakteristischen Symptome zu informieren, so dass der Belehrte in der Lage ist, diese Krankheiten zu erkennen und zu melden.
Mitarbeiter, die länger als zwei Jahre Umgang mit Lebensmitteln haben, sind verpflichtet, alle 2 Jahre eine Folgebelehrung nach § 43 IFSG zu absolvieren.