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Webinar: Folgebelehrung nach §43 IFSG

Folgebelehrung nach §43 IFSG

In Beruf, Karriere > Altersvorsorge

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Die Belehrung erfolgt mündlich und schriftlich. Ziel ist es, die Beschäftigten über die genannten Infektionskrankheiten, ihr Auftreten und charakteristischen Symptome zu informieren, so dass der Belehrte in der Lage ist, diese Krankheiten zu erkennen und zu melden.
Mitarbeiter, die länger als zwei Jahre Umgang mit Lebensmitteln haben, sind verpflichtet, alle 2 Jahre eine Folgebelehrung nach § 43 IFSG zu absolvieren.

Wir haben festgestellt, dass Ihre Uhrzeit von der voreingestellten Zeitzone (MEZ) abweicht.

Vielleicht ist Ihre Computer-Uhr anders eingestellt oder Sie befinden sich in einer anderen Zeitzone?

Folgende Zeitzonen haben wir als Vorschlag für Sie bestimmt:

Passende Zeitzonen

Alle Zeitzonen

Ist Ihre Zeitzone nicht aufgeführt?