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Akademie von Peter Rieth

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Webinar: Psychische Gefährdungsbeurteilung - neue gesetzliche Verpflichtung im Arbeitsschutzgesetz

Psychische Gefährdungsbeurteilung - neue gesetzliche Verpflichtung im Arbeitsschutzgesetz

In Management > Geschäftsführung

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Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist jetzt für alle Unternehmen ein Muss.
Die Gefährdungsbeurteilung auch der psychischen Belastungen bei der Arbeit ist seit dem 25. Oktober 2013 im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) festgeschrieben.
Auch die bisherige Ausnahme von Kleinbetrieben aus der Dokumentationspflicht wurde gestrichen!
Warum ist es für ALLE Unternehmen wichtig JETZT das Gesetz auch umzusetzen (neben der eh bestehenden gesetzlichen Pflicht):
Die Betriebsprüfer der Sozialversicherungen haben für 2015 den Auftrag, das Vorhandensein der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen bei dem Fehlen ist in sehr kurzer Frist dies nachzuliefern.
Da die Gesetzesänderung jung ist kann es noch keine Beispielfälle geben jedoch macht es gerade diese Sache so pressant.
Nehmen wir an, daß in 10 Jahren ein heute 40-jähriger erwerbsunfähig wird der Grund seiner Erwerbsunfähigkeit ist zurück zu führen auf eine psychische Belastung seiner betrieblichen Tätigkeit. Sowohl die Krankenkasse, die Rentenversicherung wie der Mitarbeiter selbst kann sich auf die 4-6 im Arbeitsschutzgesetz berufen! Der Schaden liegt in einem möglichem Regress der bisherigen Leistungen der Krankenversicherung, sowie Leistungen zur Erwerbsunfähigkeit und eventuell Schadenersatz für den Mitarbeiter.
Wenn dann nach 6 ArbSchG keine Psychische Gefährdungsbeurteilung vorliegt, hat der Arbeitgeber auch bei nur 1 Mitarbeiter ein gigantisches Problem, das relativ sicher finanziell nicht tragbar ist und das Unternehmen zu machen kann.
Fast immer werden die Unternehmer und Geschäftsführer auch privat haften.
Auch für verantwortliche Arbeitsschutzbeauftragte oder Sicherheitsbeauftragte kann eine Haftung in Frage kommen.

Wir lösen das Problem heute für kleines Geld. Wir forschen weiter, wo es schon Konsequenzen aus dem Gesetz gibt, um Beispiele zu generieren.

Ich halte es jedoch für Falsch erst auf Beispiele zu warten dann kann es für viele Unternehmen zu spät sein, Ihre gesetzlichen Versäumnisse nachzuholen!

Aktuelles zum Thema am 28.01. im Penzberger Merkur:
Psychische Erkrankungen verursachen laut Zahlen der Krankenkasse DAK bei Arbeitnehmern immer mehr Fehltage. ..
2014 entfielen demnach auf 100 DAK-Versicherte 112 Ausfalltage wegen Depressionen.

Mit dem heutigem Arbeitsschutzgesetz können bei betriebsbedingten Ausfalltagen bereits heute, bei fehlender Dokumentation, die Unternehmen in Regress genommen werden wir lösen sofort Ihre Haftung.

Ich freue mich Sie auf diesem spannenden Webinar begrüßen zu dürfen!

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